Die Menschenrechte als universaler Schutz aller Menschen sind eine der grössten Errungenschaften der globalen Zivilisation nach dem zweiten Weltkrieg. Diese Rechte werden in der Schweiz geschützt durch die Bundesverfassung und die Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wacht als gemeinsame, unabhängige Instanz aller Mitgliedsstaaten über die Einhaltung der EMRK. Wichtig zu sagen ist: Der EGMR ist nicht der Gerichtshof der Europäischen Union (EU) und hat in diesem Sinne nichts mit der EU zu tun, denn auch nicht EU-Mitgliedsländer wie die Türkei haben die EMRK ratifiziert. Genau dieses Gericht, das um den Schutz der Menschenrechte bemüht ist, hat nun den Entscheid «Klimaseniorinnen gegen die Schweiz» gefällt. Dieser hält fest, dass die Schweiz ihre eigenen Klimaziele nicht einhält, damit die Rechte der Klimaseniorinnen verletzt und ihre Klimapolitik den gesetzten Zielen anpassen muss.

Dieses Urteil hat nicht nur Bedeutung für die Klimapolitik auf Bundesebene, sondern auch für die Klimamassnahmen in Wil. Denn auch unsere Stadt ist an die EMRK gebunden und hat damit einen Schutzauftrag für ältere Menschen, Kinder und besonders vulnerable Personen. Die Fraktion GRÜNE Prowil will mit einer Interpellation in Erfahrung bringen, wie der Stadtrat gedenkt, diesem Schutzauftrag gerecht zu werden. Führen wir eine Klimaverträglichkeitsprüfung bei Investitionsprojekten ein? Erarbeiten wir einen Massnahmenplan zur Hitzeminderung? Wer die heissen Sommertage in der Innenstadt von Wil verbringen will oder muss, weiss genau, dass sich in diesem Bereich die Stadt extrem aufwärmt und die Gefahr der Gesundheitsschädigung durch Hitze steigt. Die Stadt ist gefordert, das EGMR-Urteil in ihre Projekte einfliessen zu lassen und den Schutz der Menschenrechte ernst zu nehmen.